Das Turnfestprogramm

Die Wettkämpfe werden nach der Turnordnung des Deutschen Turner-Bundes und der Wettkampfordnung der Bayerischen Turnverbandes durchgeführt. Ergänzend gelten die jeweiligen Wettkampfbestimmungen der jeweiligen Fachgebiete und die Ausschreibung. Die detaillierten Ausschreibungen sind über die Turnfest-Homepage und den QR-Code abrufbar. Für das Fachgebiet Sportakrobatik gilt zusätzlich die Wettkampfordnung des DSAB.

An offiziellen Bayerischen Meisterschaften können nur Teilnehmende aus BTV-Mitgliedsvereinen teilnehmen. Teilnehmende aus anderen Vereinen und aus dem Ausland werden in der Gesamtwertung des jeweiligen Wettkampfes erfasst.

Bei allen anderen Wettkämpfen und Wettbewerben sind alle Turnfestteilnehmenden startberechtigt. 

Die sportliche Tauglichkeit und Wettkampffähigkeit aller Teilnehmenden wird vorausgesetzt. Im Sinne des Fair-Plays, aber auch zur Vermeidung von gesundheitlichen Risiken, sollen alle Teilnehmenden nur in den Leistungsklassen bzw. Schwierigkeitsstufen starten, die sie durch regelmäßiges Training sicher bewältigen.

Startrecht

Die Startrechte regeln die Detailausschreibungen der Wettkämpfe. Das Startrecht muss spätestens zum Meldeschluss gemäß Vorgaben der DTB-Wettkampfordnung (Anlage 1a – Übersicht Startrechte Sportarten) im GymNet vorliegen. Bei Meldung ohne gültiges Startrecht, wird der Teilnehmende nicht zugelassen. 

Für Teilnehmende aus dem Ausland entfällt diese Regelung.

Mindestalter/Altersklassen

Das Mindestalter für die Teilnahme an Wettkämpfen beträgt 12 Jahre (= Jahrgang 2011). Für die Altersklassenzuteilung ist immer das Geburtsjahr ausschlaggebend. Nach den Regelungen der BTV-Wettkampfordnung können ggf. Altersklassen zusammengefasst werden, um die Mindestteilnehmerzahl zu erreichen. 

Kampfrichter*innen

Ohne den Einsatz von Kampf- und Schiedsrichter*innen kann ein Landesturnfest nicht durchgeführt werden. Wir appellieren an alle teilnehmenden Vereine, lizenzierte Kampfrichtende für alle Fachgebiete bzw. Sportarten zu melden. Die Kampfrichtenden müssen über ihren Verein zum Landesturnfest 2023 im GymNet gemeldet werden.

Kampfrichtermeldung

DTB-Wahlwettkampf (WWK)

Um zu gewährleisten, dass alle Geräte und Disziplinen mit lizenzierten Kampfrichtenden besetzt sind, ist das Landesturnfest auf die Unterstützung der Vereine angewiesen. Wir bitten vor allem darum, Kampfrichtende für Gerätturnen und Leichtathletik zu melden. 

Vereine mit mehr als zwei Teilnehmenden am WWK müssen einen Kampfrichtenden mit mindestens D-Lizenz oder einen Kampfrichtenden für die Leichtathletik (Mindestalter 16 Jahre) oder einen allgemeinen Helfenden melden (ein Halbtageseinsatz). 

Vereine mit mehr als fünf Teilnehmenden am WWK müssen einen lizenzierten Kampfrichtenden mit mindestens D-Lizenz (zwei Halbtageseinsätze) oder einen Kampfrichtenden für die Leichtathletik (Mindestalter 16 Jahre, drei Halbtageseinsätze) oder einen allgemeinen Helfenden (drei Halbtageseinsätze) melden. 

Vereine mit mehr als 15 Teilnehmenden am WWK müssen zwei lizenzierte Kampfrichtende mit mindestens D-Lizenz (zwei Halbtageseinsätze) oder einen Kampfrichtenden für die Leichtathletik (Mindestalter 16 Jahre, vier Halbtageseinsätze) oder einen allgemeinen Helfenden (vier Halbtageseinsätze) melden.

Meisterschaften, Cup- und Pokalwettkämpfe, Landesentscheide, Turnfestwettkämpfe

Jeder teilnehmende Verein muss einen Kampfrichtenden mit entsprechender Lizenz melden. 

Einsatzplanung

Die Einsatzplanung wird von den Kampfrichterverantwortlichen für die jeweiligen Wettkämpfe vorgenommen.

Fehlende Meldung von Kampfrichtenden und Helfenden

Sollte ein Verein keinen oder nicht die erforderliche Anzahl von Kampfrichtenden bzw. Helfenden stellen, wird ein Aufwandsentgelt in Höhe von 200 € je fehlendem Kampfrichtenden bzw. Helfer erhoben. Ist der vom Verein gemeldete Kampfrichtende bzw. Helfende am Wettkampftag verhindert, hat der Verein selbstständig für Ersatz zu sorgen. 

Zieht der Verein nach Meldeschluss seine Teilnehmenden zurück, bleibt die Kampfrichtermeldung trotzdem bestehen. Bei Nichtantritt des eingeteilten Kampfrichter- bzw. Helfereinsatzes wird ein Ordnungsgeld in Höhe von 250 € pro fehlendem Kampfrichtenden bzw. Helfenden erhoben. Dies gilt auch, wenn mehrere Kampfrichtende bzw. Helfende vom Verein gemeldet werden und nur einer nicht erscheint. 

Wir bitten um Verständnis für diese Regelung, damit im gemeinsamen Interesse die Qualität der Wettkämpfe beim Landesturnfest gewährleistet ist.

Auszeichnungen

Alle Teilnehmenden an Einzelwettkämpfen erhalten bei absolviertem Wettkampfprogramm die Turnfest-Medaille und eine Turnfest-Urkunde. Bei Gruppen- und Mannschaftswettkämpfen erhalten alle Teilnehmende die Turnfest-Medaille sowie jede Gruppe bzw. Mannschaft mindestens eine Urkunde. Bei Meisterschaften, Pokal- und Cupwettkämpfen erhalten die Teilnehmenden zusätzlich die Auszeichnungen gemäß BTV-Wettkampfordnung.

Mehrfachstarts

Mehrfachstarts sind möglich, soweit dies die geltenden Wettkampfbestimmungen und die Programmplanung des Landesturnfestes zulassen. Für jeden gemeldeten Wettkampf sind die entsprechenden Meldegebühren zu entrichten. Eine Rückerstattung der Meldegebühren bei Nichtantritt erfolgt nicht.